Heilpraktiker nehmen grundsätzlich nicht am Abrechnungsverfahren der Krankenkassen teil.
Das hat für dich folgende Vorteile:
Ich erstelle meine Rechnung für Privatversicherte nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).
Je nachdem, was für einen Tarif du bei deiner Krankenversicherung hast, und ob deine Krankenversicherung die Behandlung bei mir als medizinisch notwendig einstuft, bekommst du meine Rechnung ganz, teilweise oder evt. auch gar nicht erstattet.
Das Gebührenverzeichnis stammt aus dem Jahr 1985. Damals wurden mittels einer Umfrage unter Heilpraktikern die durchschnittlichen Vergütungen ermittelt. Es hat bis heute keine weitere Anpassung stattgefunden, weshalb die erstatteten Kosten häufig unter denen des Rechnungsbetrages liegen.
Eine Reiki-Behandlung ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Bist Du gesetzlich krankenversichert und hast keine private Zusatzversicherung, zahlst du den kompletten Rechnungsbetrag selbst.
Bitte rechne mit Kosten von 120€ pro Stunde.
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Nimm die Verantwortung für deine seelische Gesundheit in deine Hand.
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Ann Kathrin Wolf-Benecke - Op den Acker 4 - 21465 Wentorf
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